Beratungen
Wir unterstützen Sie bei Testamentsentwürfen, bei allgemeinen ehe- und erbrechtlichen Fragestellungen sowie bei einem allfälligen Willensvollstrecker-Mandat. Auch beim anstehenden Verkauf der Liegenschaft, deren Bewertung oder bei der Grundstückgewinnsteuer-Deklaration stehen wir Ihnen gerne zur Seite.
Erbrechtliche Pflichtteile und frei verfügbare Quoten sind für uns keine Fremdworte.